Auch eine Zahnarztpraxis braucht PROPHYLAXE
- Versicherung nach Maß: Unser Spezial-Konzept schützt Sie nicht nur vor den Folgen klassischer Gefahren, sondern insbesondere vor den zahnarzt-spezifischen Risiken wie Neuwertersatz für alle Behandlungsstühle - das ist fast nirgendwo rechtsverbindlich einwandfrei versichert -, Wasserschäden und Betriebsunterbrechung. Defekter Zahnersatz sowie kühlpflichtige Güter, die von gängigen Absicherungen selten ersetzt werden, sind in unserem Spezial-Konzept selbstverständlich inbegriffen und noch vieles mehr.
Vereinbare jetzt ein unverbindliches Erstgespräch
Das bedeutet für Sie: Maximaler Schutz ohne überflüssigen Papierkram.
- Rabatte auf vorhandene Policen: Sie haben bereits die eine oder andere Versicherung abgeschlossen und wollen diese auch nicht kündigen? Kein Problem: In solchen Fällen gewähren wir Rabatte. Sie müssen also nichts doppelt bezahlen.
- Folgeschäden werden ausgeglichen: In Ihrer Praxis gab es einen Wasserschaden? Dann müssen Sie meist auch noch Vermögensfolgeschäden wie entgangener Gewinn und laufende Fixkosten (Gehälter, Zinsen, Miete usw.) tragen. Wir ersetzen Ihnen auch diese Folgeschäden, sogar Ihren eigenen Lohn. Übrigens: Unser Schutz kann so erweitert werden, dass Sie auch alle Kosten ersetzt bekommen, wenn Sie aus Gesundheitsgründen ausfallen sollten.
- Sie erhalten den Neuwert erstattet – immer!: Jede Sache verliert mit der Zeit an Wert, denken Sie nur an den immensen Wertverlust bei Neuwagen. Deshalb ist in vielen Policen der Zeitwertersatz im Schadensfall vereinbart, selbst wenn sie eigentlich zum Neuwert versichert sind. Das muss nicht sein: Unser Allrisk-Konzept zahlt unabhängig vom Zeitwert immer den Neuwert. Übrigens: Die 40%-Klausel kann im Schadenfall für Zahnärzte schnell existenzgefährdend sein, denn Behandlungsstühle fallen quasi sofort unter diese Klausel.
- Unterversichert? Gibt es nicht!: DentAssec verzichtet auf die marktüblichen Unterversicherungsklauseln, wenn die jährlich abgefragte Anzahl an Behandlungsstühlen und die Anzahl der Praxisinhaber korrekt angegeben wurden. Das erspart Ihnen und uns lästige und zeitintensive Kontrollen und gewährleistet im Schadenfall eine zügige Auszahlung der Entschädigung. Außerdem verzichten wir auf die Auflistung unbeschädigter Sachen.
- Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert: Wo Menschen arbeiten, passieren trotz aller Sorgfalt Fehler. Doch gerade in Zahnarztpraxen kann schon eine kleine Unachtsamkeit zu fatalen Folgen und immensen Schäden führen. Juristisch wird hier meist grobe Fahrlässigkeit angenommen.DentAssec leistet jedoch auch in diesem Fall weit über das Marktübliche hinaus. Ist die grobe Fahrlässigkeit durch einen Mitarbeiter zu vertreten, so steht die maximale Leistung von 1 Mio. Euro ungekürzt zur Verfügung. Wird der Schaden durch den Inhaber grobfahrlässig verursacht, erfolgt eine volle Leistung bis zu 250.000 €. Der darüber hinaus gehende Schaden wird mindestens zu 80 % entschädigt.
- Fast keine Ausschlussklauseln!: Bei manchen Anbietern finden sich im Kleingedruckten so viele Ausschlüsse, dass man am Ende gar nicht mehr weiß, was tatsächlich versichert ist. Wir kennen nur vier Ausschlüsse: Verderb, Verfall, Verschleiß und Vorsatz.Alles Andere ist versichert! Auch verdorbene Waren bei unterbrochener Kühlkette im Kühlschrank sind im Schutz inbegriffen.
- Medizintechnik, Elektronik und Datenträger sind eingeschlossen: Alle Anlagen und Geräte der Kommunikationstechnik (Verwaltungstechnik) sind mitversichert. Der Versicherungsschutz kann auf die Medizin- und Labortechnik ausgeweitet werden. Kosten für die vorgeschriebenen Prüfungen der Medizintechnik nach einem Schadensfall sind ebenfalls mitversichert.
Lerne uns in einem kostenfreien Erstgespräch kennen